BÜRGERHAUSHALT +++++++++ EIN AUSLAUFMODELL?
Alle Jahre wieder wird es, auch hier in Zossen, ein Projekt aus den linken Schubladen von Linkspartei, Bürgerliste und SPD gezogen, dass sich BÜRGERHAUSHALT nennt.
So wird auch 2017 wieder unsere Kreisstadt Luckenwalde einen solch roten Alibihaushalt durchführen.
http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Dritter-Buergerhaushalt-wird-vorbereitet
Bürgerhaushalt gilt bei den genannten Parteien als Glaubensfrage, der Zeichen setzen soll, für Bürgernähe und mehr Demokratie. Die Verfechter dieser Ideologie versuchen bisher, zum Glück vergebens hier in Zossen, mit aller Gewalt, einen solchen zu installieren. Ohne Rücksicht auf die dazu notwendige Bürokratie und den erhofften Erfolg.
Wir haben in Deutschland 12.241 Kommunen. All diese Gemeinden haben die Möglichkeit, diesen angebeteten roten Fels in der demokratischen Brandung auf den Weg zu bringen.
Die nackte Wahrheit aber lautet: Ganze 435 Kommunen haben sich diesen Moloch ans Bein gebunden, um, nach vielen Sitzungen, das liebste und beste Projekt, mit dem finanziell eher dürftig ausgestatteten Bürgerhaushalt, zu finanzieren.
435 Kommunen, dass sind gerade mal knapp 3,6% aller Gemeinden in Deutschland, die diese Art der bürgerlichen Mitbestimmung durchführen.
Anscheinend sind die dafür notwendigen Abläufe und bürokratischen Hürden den restlichen gut 96 % zu aufwendig und stehen in keinster Weise im Verhältnis zum Nutzen der gesamten Angelegenheit.
Der Wadenbeisser
29.06.2016
Herr Wanke, ich gebe nicht klein bei !
Da ich ja für völlige Transparenz bin, stelle ich hier das Schreiben der Klageerwiderung meiner Anwältin an das Landgericht Potsdam ein, sowie die Verfügung des Landgerichts an die klagende (Wanke) Partei.Ich hoffe, dass durch dieses Schreiben auch klar wird, dass Herr Wanke es in seiner Klageerhebung nicht so auf Vollständigkeit der Fakten angelegt hat. Dies sei ihm aber freigestellt. Ich bin jedenfalls guten Mutes, dieses Verfahren als Sieger zu verlassen und meine dafür notwendigen Kosten, die mir entstanden sind, von Herrn Wanke rückerstattet zu bekommen. Es gibt so ein Sprichwort: "Da ist der Schuss wohl nach hinten losgegangen! Aber bei deutschen Gerichten weiß man ja nie...............
27.05.2016
Entlastung für die Bundeshauptstadt
1000 Berliner Flüchtlinge kommen in die Mark
70 000 Flüchtlinge leben in Berlin, teils in beengten Verhältnissen. In Brandenburg stehen Plätze in Erstaufnahmen leer. Deshalb übernimmt das Land nun 1000 Flüchtlinge aus der Hauptstadt – auch ein Ort ist schon gefunden. Die Lösung ist ein Novum in der Flüchtlingspolitik.
Potsdam/Wünsdorf. Brandenburg wird im Juli 1000 Flüchtlinge von Berlin übernehmen und sie voraussichtlich in der Erstaufnahme Wünsdorf (Teltow-Fläming) unterbringen. „Es ist das erste Mal, dass ein Bundesland einem anderen Bundesland in dieser Weise Hilfe anbietet“, sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag nach einem Treffen mit Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD) in Potsdam. Eine Vielzahl rechtlicher Fragen seien zu klären. Woidke hob jedoch hervor: „Ich glaube, es ist der richtige Weg, damit Menschen menschenwürdig untergebracht werden können.“
Müller dankte der Landesregierung in Potsdam und sprach von einer Entlastung für die Bundeshauptstadt. In Berlin lebten 70 000 Flüchtlinge. Ziel sei, die Menschen aus Turnhallen in bessere Unterkünfte zu bringen. Die Eckpunkte sollen von nächster Woche an in den Kabinetten behandelt werden.
„Wir sind einig, dass nur Flüchtlinge aufgenommen werden sollen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist“, erläuterte Woidke. „Berlin ist bereit, die Flüchtlinge nach Abschlusss des Verfahrens zurückzunehmen, wenn die Integration im engeren Sinne beginnen kann.“
Müller hob hervor: „Es geht für Berlin hier nicht um irgendein Sparprojekt. Die Flüchtlinge kosten in Berlin auch etwas. Und wenn Brandenburg uns mit Plätzen hilft, ist es auch eine Selbstverständlichkeit, dass wir das bezahlen.“ Die Fachleute müssten nun klären, welche Kosten durch die Flüchtlinge aus Berlin entstehen.
Die Flüchtlinge kommen vermutlich in der Erstaufnahme in Wünsdorf unter. „Wünsdorf ist wohl einer der Standorte, die am geeignetsten erscheinen“, sagte Woidke. Auch Müller sagte: „Ich glaube, dass Wünsdorf eine gute Möglichkeit wäre.“ Die Räumlichkeiten dort seien gut geeignet. „Ich glaube, das funktioniert auch mit der räumlichen Nähe zwischen Wünsdorf und Berlin.“ Unterricht, vor allem in Deutsch, soll in der Einrichtung erfolgen. Es soll auch Kita-Betreuung geben.
Seit vielen Wochen verhandeln die beiden Bundesländer über die Übernahme. In Brandenburg stehen die Erstaufnahmeeinrichtungen zum großen Teil leer. Ende April war mit 1500 Plätzen nur gut ein Viertel der zur Verfügung stehenden 5600 Plätze belegt.
Von dpa
Meine Meinung dazu:
Als die Entscheidung gefallen war, dass in Wünsdorf eine EAE für 1700 Personen entsteht, wurde, in den Infoveranstaltungen davor, vom Innenminister Schröter(SPD) beteuert, es kommen nur Familien nach Wünsdorf. Es werde kein reines "Männerhaus" geben!
Von diesen Versprechungen ist bei den Bekundungen des Ministerpräsidenten Woitke, 1000 Flüchtlinge aus Berlin zu „übernehmen“ bisher nichts zu hören!
Ist es der nächste Versuch, Zossen, trotz anders lautenden Vereinbarungen, wieder über den Tisch ziehen zu wollen? Wir Zossener erwarten und fordern, dass diese Maßnahme, nur Familien hier in Wünsdorf aufzunehmen, auch 1:1 umgesetzt wird. Alles andere treibt die Menschen hier auf die Palme und in die Arme der AfD und dies kann sicher nicht Sinn der Sache sein.
der Wadenbeisser
27.05.2016
<<<Kommentar zum Sonntag>>>
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte
Dieses Foto der "Spitzenpolitiker" des Landes Brandenburg sagt alles über den Zustand der rot roten Koalition und ihrer "Erfolge" aus! Jämmerlich, hilflos, nicht mehr fähig, immer wieder neue Affären und Dienstvergehen vor der Bevölkerung zu verniedlichen. Diesen Zustand müssen wir leider bis 2019 ertragen, wenn nicht eine ganz große "Bombe" platzt. Aber es ist auch die Zeit, die bereits im freien Fall befindlichen Prozentzahlen der Zustimmung, durch die Wähler des Landes, weiter nach unten zu befördern. Für diese "Erfolge" kann man beiden eine 1 bescheinigen! Da sind Woitke, Görke und Komplizen ganz große Spitze.
Der Wadenbeisser
25.05.2016
Ich schlage der brandenburgischen SPD, den Linken und den Grünen vor, bis zum Wahltermin 2019 weiter solche planlose Politik zu betreiben und den "Umgang" mit der AfD weiter so gnadenlos mit Parolen und Nichtbeachtung fortzuführen. Dies wird das Wahlergebnis dann noch besser ausdrücken! Selbst die CDU muss sich bewegen, wenn sie den 2. Platz im Ranking der Parteien behalten möchte!
Es droht nach diesen Zahlen eine 3er Koalition: Rot - Rot - Grün, denn die roten Genossen werden nicht auf ihren Machtanspruch und die schamlose Selbstbedienungsmentalität verzichten und die Grünen werden gerne Platz nehmen an der "Tafel der Wohltaten", nicht für`s Volk, sondern für sich selbst!
Umfrage Mai 2016
Afd überholt Linke
in Brandenburg
Die rot-rote Koalition in Brandenburg hätte keine regierungsfähige Mehrheit mehr, wenn am nächsten Sonntag ein neuer Landtag gewählt würde. Das geht aus einer aktuellen Umfrage hervor. Klarer Gewinner der Umfrage ist die AfD.
Quelle: dpa-Zentralbild

Die rot-rote Koalition in Brandenburg hätte nach dieser Umfrage keine regierungsfähige Mehrheit mehr. Die SPD bleibt demnach mit 29 Prozent zwar stärkste Partei, büßt jedoch 2,9 Punkte gegenüber 2014 ein. Die CDU bleibt mit 23 Prozent unverändert zweitstärkste Kraft. Die Grünen könnten mit 6 Prozent rechnen (2014: 6,2 %) und wären damit wieder im Landtag vertreten.
Ungeachtet dieser Ergebnisse ist laut Umfrage die Mehrheit der Brandenburger mit der Arbeit der rot-roten Koalition zufrieden. Mit 54 Prozent verringerte sich die Zustimmung allerdings leicht um 2 Punkte.
Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) bleibt mit Abstand der beliebteste Politiker - büßt allerdings mit 63 Prozent Stimmen (minus 5 Punkte im Vergleich zur letzten Umfrage) ein. An zweiter Stelle folgt Finanzminister Christian Görke (Linke) mit 28 Prozent (minus 2 Punkte).
Von MAZonline
14.05.2016
Der "fehlerlose" Zossener Stadtverordnete und „Gutmensch“, Jörg Wanke (Bürgerliste),der Inbegriff von Ehrlichkeit, Toleranz und Offenheit in dieser Stadt und über seinen Grenzen hinaus,zerrt mich, wegen angeblich nachgewiesener, falscher Anschuldigung von mir, vor den Kadi -----
<<<Kommentar zum Sonntag>>>
Das Landgericht Potsdam hat mir am 12.05.2016, per Einschreiben, die Klageschrift des Anwaltsbüro Sobczak & Partner aus Zossen, dass den Stadtverordneten Jörg Wanke (Bürgerliste) vertritt, zugestellt.
Herr Wanke lässt mich darin auffordern, per Unterlassungserklärung, zu erreichen, Ihn in Zukunft nicht einer Stasimitarbeit bezichtigen zu dürfen, unter Androhung einer Strafe von 7500 € (Streitwert). Der Prozesstermin ist noch nicht terminiert, ich werde ihn aber hier einstellen, wenn er mir bekannt wird.
In der Klageschrift erklärt sein Anwalt, dass es, nachweislich, aus den, zur Zeit vorliegenden Unterlagen, keinerlei Tätigkeit von Herrn Wanke für das MfS gegeben hat und meine bisherigen Äußerungen geeignet sind, den Kläger zu diffamieren und ihn in seinem öffentlichen Ruf, insbesondere als Stadtverordneter, nachhaltig zu beeinträchtigen.
Dies lasse ich mal, kommentarlos, so stehen!
01.05.2016
CDU wirft Kreisbehörden Versagen vor
Schwere Vorwürfe erheben zwei CDU-Kreistagsmitglieder gegenüber der Kreisverwaltung. In einem offenen Brief an die Ländrätin fordern sie, die Amtsleiter der Unteren Bauaufsicht und des Straßenverkehrsamtes härter an die Kandare zu nehmen. Diese zeichneten sich durch Versagen und Untätigkeit aus. Die Landrätin widerspricht den Abgeordnete
Luckenwalde. In einem offenen Brief an Landrätin Kornelia Wehlan (Linke) greifen die CDU-Kreistagsabgeordneten Michael Wolny und Dirk Steinhausen die Kreisverwaltung scharf an. Insbesondere werfen sie der Bauaufsichtsbehörde und dem Straßenverkehrsamt Untätigkeit und Versagen vor. Diese würden „am Bürgerwillen vorbei agieren“ und nicht zu deren Wohle arbeiten.
„Eigentümliches Amtsverständnis“
Als Beispiel führen sie die Auseinandersetzung um die Betriebserlaubnis für die Fleischerei Bendig in Mahlow an. Hierbei habe sich „ein eigentümliches Amtsverständnis“ offenbart. Nur durch politischen Druck sei es zu einer akzeptablen Lösung gekommen, so Wolny und Steinhausen, während andere Unternehmen, die nicht solch einen öffentlichen Druck aufbauen konnten, wirtschaftliche Schäden erlitten hätten, weil die Bauaufsicht auf ihrer Rechtsauffassung beharre.
Quelle: Hartmut F. Reck
Dem Straßenverkehrsamt werfen die beiden Politiker vor, erst dann Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, wenn bereits schwere Unfälle passiert seien – zum Beispiel nach dem tödlichen Unfall in Kleinbeeren. Stattdessen fordern sie, dass Kreistagsabgeordnete an der Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen beteiligt werden.
Schließlich fordern sie die Landrätin auf, ihre „beteiligten Amtsleiter“ härter an die Kandare zu nehmen. Denn ein „Weiter so“, so heißt es am Ende des Briefes, könne es nicht geben, „wenn Kinder sterben und Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, weil Ämter nicht reagieren wollen“.
Politischer Druck spielt keine Rolle
Darauf hat Landrätin Wehlan nun geantwortet. Sicherlich hätten Behörden nicht gegen Bürger, Kommunen und Unternehmen der Region tätig zu sein. Bei den beiden kritisierten Ämtern handle es sich aber um Genehmigungs- beziehungsweise Vollzugsbehörden, die zum großen Teil „Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung“ haben. Das bedeutet: Sie müssen Gesetze durchsetzen, was parteipolitisch nicht beeinflusst werden dürfe, „auch wenn es Entscheidungen gibt, die unpopulär sind oder Einzelnen missfallen“, so die Landrätin. Die Verwaltung habe dafür zu sorgen, „dass nicht ausschließlich derjenige zu seinem Recht kommt, der am lautesten danach ruft oder die größte Lobby hat“. So habe der politische Druck im Fall Bendig keine Rolle spielen dürfen und es auch nicht getan. Die Anordnung von Tempo 30 unterliege strengen Regelungen und sei nach aktueller Gesetzeslage kaum möglich. Hier sei der Gesetzgeber auf Bundesebene gefordert, so die Landrätin.
Kommentar: Starker Tobak
Hartmut F. Reck hält die CDU-Kritik für Populismus
Es ist nicht die Landrätin, die ihre Verwaltung nicht im Griff hat, sondern es sind die beiden CDU-Abgeordneten, die sich nicht im Griff haben. Die Unterstellung, die Behörden würden nach Gutdünken und bewusst gegen den Willen der Bürger handeln, ist starker Tobak. Was ist denn der Wille der Bürger? Es gibt mindestens so viele Willen wie es Bürger gibt. Und wie kommt die CDU dazu, zu versuchen, politischen Einfluss auf die Verwaltung zu nehmen? Schon mal was von Gewaltenteilung gehört?
Als Exekutivorgan müssen Behörden oft Entscheidungen treffen, die nicht jedem passen. Denn dafür gibt es gesetzliche Vorgaben. Und die Verwaltung hat die Pflicht, diese umzusetzen. Wem das nicht passt, kann vor Gericht ziehen, das dann entscheidet, wie das Gesetz zu verstehen ist. Das weiß auch die CDU. Aber es ist ja schick und kommt bei den Wählern gut an, auf der Kommunalverwaltung herumzuhacken. Und so etwas nennt man Populismus.
Und jetzt zum Bürgerwillen: Es war ein Bürger, der sich über die Fleischerei beschwert hat. Und es war die Behörde, die einen rechtssicheren Kompromiss erarbeitet hat. Und es ist die CDU, die nun so tut, als ob es ihr Verdienst war. Und das nennt man Politik.
Von Hartmut F. Reck
01.05.2016
Der Kommentar von Herrn Reck ist als Bewerbungsschreiben zu deuten, um als Pressesprecher des Kreises seine deutliche Sympatie für die, teilweise abenteuerlichen Entscheidungen der Verwaltung und seiner Behörden zu bezeugen. Als Mitglied der SPD verteidigt man natürlich die rot roten Marschlinien in Kreis und Land.
Erinnert sei hier an die vielen, politisch motivierten Störfeuer gegen die Stadt Zossen. Jüngstes Beispiel, die Aushebelung der Innenstadtsatzung von Zossen durch die untere Denkmalschutzbehörde, die einfach maron (braunton) zu rot erklärten und der falschen Eindeckung des Polizeigebäudes, über die Stadt hinweg, zustimmten, obwohl die Stadt ein klares Nein signalisierte. Es gibt da noch viele Beispiele der Willkür durch den Kreis gegen Zossen, die Herr Reck sehr gerne auf die Arroganz der Bürgermeisterin schiebt und nicht auf die teilweise Unfähigkeit von der Kreisverwaltung. Es wird interessant, wie Herr Reck, in der MAZ, den Wortbruch des Innenministers und Parteifreundes Schröter kommentieren wird, der die Polizeiwache aus Zossen nach Ludwigsfelde verlegen will, obwohl er in den Infoveranstaltungen zu Sicherheitsbedenken der Bürger in Wünsdorf und persönlichen Gesprächen mit Bürgermeisterin Schreiber eine Schließung der Wache ausgeschlossen hatte. Nennt man so etwas auch Politik, Herr Reck?
Thomas Böhm/Wadenbeisser
30.04.2016
<<< Kommentar zum Sonntag >>>
Politiker und Unrechtsbewußtsein
Diese Konstellation gibt es nicht!
Nach den Querelen, Ausflüchten und fragwürdiger Deutungen von Recht brandenburgischer Politiker in dieser Woche, setzt dieses Interview, das der wohl drogenabhängige Bundestagsabgeordnete Volker Beck verschiedenen Zeitungen gegeben hat, dem völligen Unrechtsbewußtsein und einer Verantwortungsübernahme seiner selbst, die Krone auf. In der Bild Zeitung wurde heute dazu dieser Kommentar von Tanit Koch abgedruckt, der die Arroganz, "der da von oben", dokumentiert.Da wundern sich dann die Politiker, dass die Wahlbeteiligungen immer tiefer in den Keller rauschen. Wer will schon Komplize solcher "Ganoven" werden, durch sein Kreuz? Da ist man ja glatt gleich Mittäter!
Der Wadenbeisser
Aber lesen Sie selbst
Volker Beck | Im Vollbesitz seiner Arroganz
30.04.2016 - 16:55 Uhr Quelle: Bild online
- Von Tanit Koch
Volker Beck (55) bricht sein Schweigen und was kommt heraus? Abgehobenheit, Arroganz und statt Reue ein überhebliches: Schwamm drüber!
In Interviews mit dem Kölner „Express“ und der „Süddeutschen Zeitung“ erklärte Beck, den Polizisten Anfang März mit der Killer-Droge Crystal Meth erwischten: „Der Vorgang betrifft meine Privatsphäre.“ Beck im „Express“:
„Ich habe es in der Vergangenheit immer so gehalten, dass ich mein Privatleben und meine Familie aus der Öffentlichkeit raushalte. Ich will das auch bei persönlichen Fehlern so halten.“
Dass seine Straftat nicht das Geringste mit Privatsphäre zu tun hat, schert den ehemaligen rechtspolitischen Sprecher offenbar nicht. Als sei es Privatsache, wenn sich ein Bundestagsabgeordneter – mutmaßlich von Steuergeld (die Frage danach hat Beck BILD nie beantwortet) – harte Drogen kauft und so die organisierte Kriminalität in Deutschland unterstützt.
Erstmals nach seinem „Come-Beck“ spricht der Grünen-Politiker in Interviews über die Affäre
Weiter Grünen-Sprecher Come-Beck im Bundestag!
Obwohl Volker Beck mit der Droge Crystal Meth erwischt worden war, hat ihn die Grünen-Fraktion als religionspolitischen Sprecher bestätigt.
Als sei es Privatsache, wenn ein Spitzenpolitiker den gefährlichen Eindruck vermittelt, man könne Crystal Meth konsumieren und dennoch einer geregelten Tätigkeit nachgehen.
Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Zahl der Menschen, die in Deutschland elendig an Drogen krepiert sind, 2015 um fast 20 Prozent gestiegen ist. Unbeeindruckt dessen möchte Volker Beck seinen eigenen Drogen-Skandal nicht mehr thematisiert sehen: „Mein Verhalten war dumm und falsch, ganz klar. Und ich finde, damit ist genug gesagt.“
Mitnichten. Nur, weil es die kritiklos-barmherzige Grünen-Spitze nicht interessiert, hat die Öffentlichkeit durchaus das Recht zu erfahren, woran sie mit dem Drogen-Grünen Beck ist. Ob er selber harte Drogen konsumiert, ob er andere damit versorgt? Und: seit wann? Ob der Bundestagsabgeordnete Beck ein Suchtproblem hat – in Berlin kursiert ein mehrere Jahre altes Video (BILD berichtete), das ihn beim Drogenkonsum zeigt – und in Therapie gehört. Statt ins Plenum.
Doch anstatt sich den Menschen und Wählern gegenüber zu erklären, die er enttäuscht hat, geriert sich Beck als Opfer und sagt dem „Express“: „Diejenigen, die mich schon immer gehasst haben, haben das Thema natürlich gegen mich verwendet. Der Mob im Internet hat das gefeiert.“
Quelle: Kurier Cartoon
An Realitätsverlust grenzt da schon, dass Beck in den Interviews gar suggeriert, er habe sich körperlich überanstrengt (und nicht in einer Berliner Dealer-Wohnung Methamphetamine gekauft): „Ich muss achtsamer mit mir und meiner Gesundheit umgehen.“
Das sollte er in der Tat. Achtsamer mit dem Gesetz umzugehen, wäre ebenfalls eine Maßnahme. Und mit dem, was von seiner Glaubwürdigkeit noch übrig ist. Den Menschen zuliebe, gegenüber denen er die vermeintliche Harmlosigkeit weicher Drogen propagiert, aber verschwiegen hat, dass er selber an noch übleren Substanzen Gefallen findet. Nach ein paar Wochen Krankschreibung und um 7000 Euro Strafe ärmer erklärt Beck jedoch im Vollbesitz seiner wiedererlangten Arroganz: „Man darf von Politikern nichts anderes erwarten als von anderen Menschen.“
Doch, Herr Beck, das darf man. Dass sie ihrer Verantwortung und ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Dafür werden sie gewählt.
13.04.2016
Glienick ist nicht alleine........
„Spaghettimonster“ in Brandenburg „Nudelmesse“-Schild bleibt in Templin verboten
Mit Spannung wurde der Ausgang des “Spaghettimonster“-Prozesses am Landgericht Frankfurt (Oder) erwartet. Das Gericht musste entscheiden, ob die “Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ in Templin (Uckermark) mit Straßenschildern auf ihre “Nudelmesse“ hinweisen darf. Am Mittwochmittag wurde das Urteil gesprochen.
Potsdam. Der Verein “Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ darf auch künftig in Brandenburg nicht mit eigenen Schildern am Straßenrand für seine “Nudelmesse“ werben. Das hat das Landgericht Frankfurt (Oder) am Mittwoch in einem Zivilverfahren entschieden.
Der Verein bezeichnet sich selbst als Weltanschauungsgemeinschaft. Er hatte den Landesbetrieb Straßenwesen verklagt. Die Behörde sollte Schilder an den vier Ortseingängen von Templin dulden, auf denen die “Nudelmesse“ für jeden Freitag angekündigt wird.
Anmerkung der Redaktion:Tja, so gehen, rechtlich geprüft, Deutsche Gerichte mit derartigen Bürgeranliegen um, liebe Frau Kühnapfel aus Glienick.(Bezug nehmend auf ihr Posting auf Facebook)
05.04.2016
Noch kein Warnschild in Glienick
Die Diskussion über drei Warnschilder für den Zossener Ortsteil Glienick gleicht einem Streich auf Kosten der betroffenen Bürger. Bereits im August 2014 beantragte ein Einbruchsopfer bei der Stadt Zossen, solche gut sichtbaren Hinweistafeln anzubringen. Voriges Jahr wurden 2000 Euro für diesen Zweck im Haushalt bewilligt. Aber noch immer steht nicht ein Warnschild.
Gerhard Wusterack mit einem Warnschild in seinem Kiez.

Ein ähnliche Straftat bewog Wusterack vor rund zwei Jahren dazu, in Glienick aktiv zu werden. Damals warb er mit 500 Handzetteln für eine Veranstaltung, in der Vertreter von Herstellerfirma und Polizei den Nutzen künstlicher DNA erklärten. Mit diesem Produkt kann man Wertgegenstände unsichtbar markieren. Auf diese Weise lassen sich gestohlene Gegenstände nach vielen Jahren zweifelsfrei dem rechtmäßigen Eigentümer zuordnen. Nach der Info-Veranstaltung bestellten fünf Glienicker künstliche DNA.
Anwohner des Zossener Scheunenviertels setzen auf künstliche DNA
Dabei hatte Wusterack eigentlich mit der gleichen Resonanz wie in seinem Kiez, dem Zossener Scheunenviertel, gerechnt. Nach sechs Einbrüchen und fünf Autodiebstählen innerhalb eines Monats organisierte er eine Info-Veranstaltung für seine Nachbarn im Museum „Alter Krug“. 80 Bürger kamen, jeder Vierte entschied sich für künstliche DNA. Dafür bedankte sich die Herstellerfirma mit zwei Schildern, auf denen „Diebstahlschutz durch DNA” und „DNA-Spuren führen zum Täter” steht. Die Schilder sollen an der Wittlicher und Paderborner Straße und potenzielle Diebe abschrecken.
Mit solchen Warnschildern konnte man sich in Glienick nicht anfreunden. Statt dessen stellte das dort lebende Einbruchsopfer Gerald Klemm im August 2014 im Zossener Rathaus den Antrag, drei Schilder ähnlich denen mit der Aufschrift „Vorsicht, wachsamer Nachbar!“ aufzustellen. Und zwar am Werderschen Weg, nahe der Feuerwache und an der alten Waage. Auch der Ortsbeirat sprach sich dafür aus. Die Stadtverordneten bewilligten im Haushalt 2015 für Herstellung und Aufstellung solcher Warnschilder 2000 Euro.
Streit um Schleichwerbung auf Schildern im OrdnungsausschussNoch steht nicht ein Schild. Und das obwohl Gerhard Wusterack ein Warnschild entworfen und im RSO-Ausschuss vorgelegt hatte. „Mein werbefreier Schildervorschlag wurde einfach abgeschmettert“, sagt er. „Wir wollen keine Schleichwerbung machen, sondern potenziellen Einbrechern zeigen, dass in Glienick viele wachsame Bürger wohnen“, so Ausschmussmitglied Hermann Kühnapfel (CDU).
Termin: Der Ausschuss für Recht, Sicherheit und Ordnung berät am 11. April ab 19 Uhr im Rathaus Zossen.
Von Frank Pechhold
Und die Posse nimmt kein Ende..................
Ich hatte mich ja schon bei dem ersten Artikel am 16.03.2016 zu diesem Thema geäußert (auch hier nachzulesen)
Man muss den Initiatoren dieser Schilderposse ja noch dankbar sein, dass Sie nicht beleuchtete Schilder fordern, denn dann würden die 2000 € bei weitem nicht ausreichen.
Ist überhaupt geklärt, in welchen Sprachen die Schildbeschriftung erfolgen soll? Dann sollte man, von Seiten der wehrhaften und aufmerksamen Bürger, darauf dringen, die Schilder an gut ausgeleuchteten Plätzen zu installieren, damit die bösen Räuber nicht erst eine Taschenlampe anmachen müssen, um zu lesen, was da so steht!
Ich habe den geschockten Gesichtsausdruck der vermeintlichen Täter vor Augen und sehe sie,als hätten Sie einen Geist gesehen, davonrennen aus Glienick, mit solcher Gegenwehr hätten Sie nicht gerechnet. Glienick, das neue Fort Knox von Brandenburg.
Dank dreier Schilder keine Einbrüche mehr in Glienick. Das nenne ich Effizienz! Die Brandenburger Polizei sollte sich dies Präventivmaßnahme zueigen machen um im ganzen Land diese Schilder, von den Kommunen finanziert, aufzustellen.
Noch ein Verbesserungsvorschlag: Hinweisschilder, mit Entfernungsangabe, für die Einbrecher, wo das nächste, abschreckende Schild auf sie wartet!!
(Quelle: Berliner Kurier)
Thomas Böhm
Der Wadenbeisser
(Quelle der Cartoons: dreamstimes.com)
http://de.dreamstime.com/illustration/p5/terrified.html
29.03.2016
Jörg Wanke, das Unschuldslamm, erzählt einem Osterhasen…….
ausgerechnet dem, der nichts weiß.
Gerade jetzt, kurz nach Ostern, ist mir, beim Anblick der vielen kleinen Lämmchen, Küken und Hasen, die Verbindung zu dem ehrenhaftesten Demokraten und untadligen Verfechter der Demokratie von Zossen und Umgebung, Kämpfer gegen Kurruption und Machtmißbrauch, Jörg Wanke, gekommen.
Was für ein UNSCHULDSLAMM ! Bereits 1989 muss es Menschen gegeben haben, die einen, der wohl schon damals gegen das Regime des Unrechtsstaates DDR gearbeitet hat, ungerecht behandelt haben und ihm Böses wollten. Diese Leute legten doch glatt beim MfS eine fingierte Akte über ihn, auch noch mit einem Decknamen „Peter Senst“ an, die jeglichen Wahrheitsgehalt entbehrt!
Als das Unschuldslamm im August 2011, davon erfuhr, war er so geschockt, dass er doch 53 ! Monate danach in Schockstarre verharrt. Er wollte seine neuen Freunde von Zossen, über Berlin bis hin nach Dachau, davor bewahren, diese bösartigen Fälschungen und Manipulationen, zu erfahren. Auch wollte er damit unsinnigen Debatten keine Nahrung geben, wurde doch bereits 2013, in einem Leserbrief der Verdacht von einer Frau aus Zeuthen abgedruckt, das Herr Wanke für „Horch & Kuck“ tätig zu sein scheint. Komisch, dass Herr Wanke nicht bereits damals anwaltlich gegen die Leserbriefschreiberin vorgegangen ist, jetzt aber bei mir, die anwaltliche Keule, der Unterlassung herausholt. Man könnte es als Versuch deuten, ich soll mundtot gemacht werden, damit dieser ganze Vorgang, stillschweigend, in der Versenkung verschwindet-
Nun machte diesem, ach so bemitleidenswerten „Lämmchen“ J. Wanke die Stadtverordnetenversammlung von Zossen, im Januar 2016, einen Strich durch die Rechnung und der gesamte, aus Sicht des Unschuldslamm komplett getürkte Vorgang, wurde öffentlich.
Jetzt wachte das Unschuldslamm auf, er erklärte, noch uneidlich, NIE für das MfS als IM gearbeitet zu haben sich nie verpflichtet habe und er sich diesen festgestellten Vorgang nicht erklären könnte und veröffentlichte, die bis dahin auch in seinem Besitz befindlichen Unterlagen der „Gauck Behörde“ .
Dies war der Stand am 22.01.2016. Herr Wanke, das Unschuldslamm, stellt auf der HP der „Bürgerliste“ nochmals seine Unschuld dar und meinte, mit seiner Erklärung wäre der gesamte Vorgang beendet und er nicht Täter sondern Opfer, eben ein Unschuldslamm!
Nun scheint aber der Wunsch des Vergessens des Herrn Wanke ins Wanken (was für ein nettes Wortspiel) zu geraten, denn es sind im März neue Unterlagen zum „Vorgang Wanke“ von der Unterlagenbehörde den Stadtverordneten zur Kenntnis gekommen, die leider nur im nicht öffentlichen Teil behandelt wurden, aber dies muss ja das Unschuldslamm als unnötig ansehen, ist er doch, nach eigener Aussage, Opfer einer Intrige. Es sollte doch im ureigensten Interesse von Herrn Wanke liegen, auch diese weiteren Unterlagen unverzüglich öffentlich zu machen, um zu zeigen, wie weit doch seine politischen Gegner gegangen sind, Ihn so dermaßen, schwerwiegend in Misskredit zu bringen versuchen.
Liebes Unschuldslamm Jörg Wanke, lassen Sie uns alle teilhaben, mit welchen weiteren, bösartig und hinterlistigen Mittel versucht wurde, Ihre heroische Arbeit für Offenheit, Ehrlichkeit und Toleranz, bereits zu DDR Zeiten, zu diskreditieren. Besser noch: Sie geben bei Ihrem Anwalt, der mich zu einer Unterlassungserklärung, sie als MfS IM zu betiteln, aufgefordert hat, eine eidesstattliche Erklärung ab: ICH, JÖRG WANKE, HABE NIE ETWAS MIT DEM MfS ZU TUN GEHABT! Es gibt da nämlich einen bemerkenswerten Unterschied, ob sie nur einfach sagen, ich bin es nicht gewesen und waren es am Ende dann, vielleicht, doch, ist dass einfach nur gelogen, tun Sie dies aber mit einer eidesstattlichen Erklärung, steht dies unter einer, nicht unerheblichen Strafandrohung, denn es ist nach §153 StGB gesetzlich strafbar. Veröffentlichen Sie einfach umgehend, die in Ihnen Augen falschen Unterlagen, die nun aufgetaucht sind, damit sich jeder Bürger dieser Stadt selbst ein Bild vom Unschuldslamm machen kann. Ihnen wird aber auch böse mitgespielt!
Sie könnten Märtyrer Status erlangen! Oder auch nicht! Man sieht sich!
Der Wadenbeisser
19.03.2016 <<< Kommentar zum Sonntag >>>
Finden die selbsternannten "guten" Demokraten keine anderen Argumente,
als Halbwahrheiten und Unterstellungen, gegen die "böse" AfD und Frau
Petry?
Eine Woche ist, nach dem Urknall in der politischen Landschaft von drei Bundesländern, nun vergangen und SPD, Linke, Grüne und CDU fällt nichts Besseres ein, sich in Talkshows immer und immer wieder auf die AfD Vorsitzende Petry und andere Vertreter zu stürzen und die, für mich zumindest gefühlte Lüge zu verbreiten, Frau Petry habe gesagt, auf Flüchtlinge soll geschossen werden und KEINE der Talkmoderatorinnen schreitet da ein und stellt einfach mal den RICHTIGEN Sachverhalt dar.
Wenn dann der Begriff "Lügenpresse und -medien" aufkommt, kann man, wenn man alle Fakten kennt, dies teilweise sogar nachvollziehen und verstehen.
Der Auslöser dieser regelrechten, verbalen Hetzjagd gegen Petry war ein Interview, dass die AfD Vorsitzende der Zeitung "Mannheimer Morgen" am 30.01.2016 gegeben hat.
Ich stelle dieses komplette Interview, dass Falk Stieler für die Zeitung führte, hier zum Nachlesen zur Verfügung und am Ende können Sie sich selbst ein Bild machen, ob diese Art von "Wahrheit" angemessen ist, oder aber nur die blanke Angst widerspiegelt, die in den großen Parteien umhergeht, weitere Erdrutschniederlagen kassieren zu müssen, denn wenn man sich die aktuellen Politbarometer, nach den Wahlen, in Zahlen anschaut, droht weiteres, schweres Ungemach und daran ist, einzig und allein, die Arroganz und teilweise Unfähigkeit der regierenden Politik schuld! Die Bürger werden von Ihnen, mit ihren Sorgen und Ängsten,allein gelassen und dies rächt sich nun an den Wahlurnen, sogar so stark, dass die prozentualen Wahlbeteiligungen orbitant in die Höhe geschnellt sind und keine "gute Partei" davon profitieren konnte. Ob nun Protestwahl oder Rechtsruck im Volk, dies wird sich nun in den nächsten Jahren herausstellen müssen.
30.01.2016
Schusswaffengebrauch an der Grenze?
Von Falk Steiner / Quelle: "Mannheimer Morgen"
Dass man in Deutschland im Jahr 2016 so etwas überhaupt diskutiert, ist als solches bereits erstaunlich. Und doch: die Einschätzung der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry zum Schusswaffengebrauch an der Grenze lohnt ein genauere Betrachtung.
Die AfD-Bundesvorsitzende gab der Zeitung, Mannheimer Morgen, im Januar ein Interview.
Mannheimer Morgen: Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?
Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.
Mannheimer Morgen: Und wenn er es trotzdem tut?
Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.
Mannheimer Morgen: Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?
Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.
Mannheimer Morgen: Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?
Um es gleich vorweg zu sagen: Dass es ein Gesetz gibt, dass den Einsatz von Schusswaffen an der Grenze erlaubt, ist richtig.
Es ist das „Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG). Dieses Gesetz aus dem Jahr 1961 regelt in §11 den „Schusswaffengebrauch im Grenzdienst“. In Zeiten des kalten Krieges eine sicherlich weniger überraschende Norm denn im Deutschland des Jahres 2016 – illegale Grenzübertritte z. B. durch Agenten dürften seltener geworden sein.
In §11 heißt es:
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
Nun könnte man meinen: Deutsche Grenzbeamte dürften also auch auf Flüchtlinge schießen, wenn sie ins Land drängten. Und ja: das dürften sie – aber eben nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Bundesgerichtshof musste 1988 im Fall eines jungen Zollbeamten-Anwärters entscheiden, der 1983 Schüsse an der Grenze abgab.
Der Beamte muss vor dem Einsatz der Schusswaffe die in der jeweiligen Situation auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden unter sorgfältiger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abwägen. Dabei darf er den Zweck des § 11 UZwG berücksichtigen, im Interesse einer wirksamen Grenzsicherung vor besonders gefährlichen Tätern den Schusswaffengebrauch über die sonst zu beachtenden einschränkenden Voraussetzungen des § 10 UZwG hinaus zu erleichtern
Es ist im Grenzsicherungsdienst also möglich, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Die Beamten selbst müssen eine Abwägung im Rahmen der Situation vornehmen, ob der Einsatz der Schusswaffe verhältnismäßig ist – schon das dürfte kaum mit der Realität zusammenpassen. Die Umstände der tatsächlichen Regel-Situation an den deutschen Grenzen dürften die Annahme, dass man es bei illegalen Grenzübertritten mit „besonders gefährlichen Tätern“ oder „einer den Schusswaffengebrauch im Grenzdienst rechtfertigenden Gefahr“ (beides BGH) zu tun habe, für kaum plausibel erscheinen lassen. Beamte müssten daher bei Schusswaffengebrauch an der Grenze gegen unbewaffnete, sie nicht angreifende Flüchtlinge wohl damit rechnen, dass sie sich selbst strafbar machen. Der BGH konkretisierte in seinem Mauerschützen-Urteil 1992 noch einmal den Maßstab:
(4) Der Senat nimmt, was das Recht auf Leben angeht, die von der Revision des Angeklagten W. gemachten kritischen Hinweise auf die Auslegung des § 11 UZwG sowie der §§ 15, 16 UZwGBw (ebenso Polakiewicz EuGRZ 1992, 177, 185) ernst. Er findet es befremdlich, daß im Schrifttum bei der Auslegung des § 16 UZwGBw ein bedingter Tötungsvorsatz als von der Vorschrift gedeckt bezeichnet worden ist (Jess/Mann, UZwGBw, 2. Aufl. 1981, § 16 Rdn. 4), und pflichtet Frowein (in: Kritik und Vertrauen, Festschrift für Peter Schneider, 1990 S. 112 ff) darin bei, dass in der Bundesrepublik Deutschland der Schusswaffengebrauch gegen Menschen angesichts seiner unkontrollierbaren Gefährlichkeit (vgl. dazu BGHSt 35, 379, 386) auch im Grenzgebiet (§ 11 UZwG) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte (aaO S. 117), also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist.
Insofern hat Frauke Petry wohl kaum Recht, wenn sie davon spricht, dass der Einsatz von Schusswaffengewalt gegen Flüchtlinge, die Grenzbeamte nicht bedrohen, Rechtslage sei. Es sei denn, sie meint tatsächlich ausschließlich den Wortlaut der gesetzlichen Norm zum theoretisch möglichen Schusswaffengebrauch an der Grenze.
Was Petry allerdings nicht hat: selbst einen Einsatz von Schusswaffen gegen Flüchtlinge gefordert.
Noch einmal aus dem Mannheimer Morgen-Interview:
Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.
Es ist also eher der Ausdruck einer „Sorge“ um eine Anwendung einer Rechtslage, die sie dabei jedoch bloß teilweise anführt. Ob das lauter ist, mag jeder für sich beurteilen.
§ 11 Schusswaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, dass die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuss ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.
§ 12 Besondere Vorschriften für den Schusswaffengebrauch
(1) Schusswaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird.
(2) Der Zweck des Schusswaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Es ist verboten, zu schießen, wenn durch den Schusswaffengebrauch für die Vollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden, außer wenn es sich beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge (§ 10 Abs. 2) nicht vermeiden lässt.
(3) Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schusswaffen nicht gebraucht werden.
schöne Tage, bis zu den Osterfeiertagen wünscht
der Wadenbeisser
P.S. Am Gründonnerstag, 24.03.2016, ist ++ Osterfeuer in Neuhof ++ Beginn 18.30 Uhr!
Speis`und Trank ist genügend vorhanden, Parkplätze dagegen kaum. In der gesamten Neuhofer Dorfstrasse herrscht, beidseitig, absolutes Halteverbot, dass auch, wie bereits im Vorjahr,gnadenlos durchgesetzt wird!
Parkplätze sind am Dorfende, Richtung Sperenberg, eingerichtet.
16.03.2016
<< UNVERSTÄNDNIS >>
In der heutigen MAZ erschien ein Artikel über einen Schilderstreit, der in Stadt ausgebrochen zu sein scheint. Der folgende Link führt Sie, liebe User, zum "Stein des Anstosses!"
http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Glienicker-warten-zu-lange-auf-Warnschilder
In diesem Schilderstreit zeigt sich wieder einmal die Frage: Wieso wird hier überhaupt nach der Verwaltung, dem Staat, gerufen?
Die Deutschen im Allgemeinen, in diesem Falle speziell die Glienicker, haben den Drang zu Maskottchen, Talismane, Glücksbringern und nun auch noch zu Schildern. Da wird bundesweit versucht, den Schilderwald in Deutschland abzuholzen, Teile von Zossen und deren Bürgerinnen und Bürger aber sind wild entschlossen, "aufzuforsten" und die "Setzlinge" sollen auch noch von der Stadt bezahlt werden. Gibt es für die Stadt nicht die Chance, dafür Anliegerbeiträge zu kassieren, denn bei 70% Anteil, für den Bürger, wäre dieser Spuk schnell vorbei.
Es ist doch jedem Eigenheimbesitzer völlig freigestellt, in seinem Garten ein Schild, dieser Art, aufzustellen. Die Herstellerfirma von DNA Schutz bietet ja welche, gegen Bezahlung, an.
Wer daran glaubt, so Einbrecher abzuschrecken, der soll es tun. An jedem zweiten Gartenzaun hängen Schilder mit Aufschriften, wie "Vorsicht bissiger Hund", "Hier wache ich" und andere, die allesamt auch nicht von der Stadt bezahlt worden sind. Ob nun überall dort NICHT eingebrochen wurde, wage ich sehr zu bezweifeln. Bei den Einbrüchen handelt es sich selten um Einzeltäter, sondern um, mehrheitlich, aus dem Ausland stammenden Diebesbanden, die kaum der deutschen Sprache, in Wort und Schrift, mächtig sind. (nicht dass mir dadurch rechtsextremes Wirken unterstellt wird). Die werden sich, von einem solchen Schild, in keinster Weise von ihren Vorhaben abbringen lassen. Doch wer daran glaubt.....
All dieses Denken und Handeln scheint noch auf alte Strukturen der DDR zu ruhen. Waren damals die Abschnittsbevollmächtigten und IM`s für die Überwachung zuständig, sollen dies heute die Nachbarn und frei gestaltete Warnschilder übernehmen - Dies ist ein schwerer Eingriff in meine Privatshäre, denn mein Nachbar kann nur wirksam wachen, wenn er ständig auf mein Grundstück schaut. Was passiert dann, wenn ein solches Schild steht und es wird dennoch eingebrochen? Verklagt der „Beklaute“ dann seinen Nachbarn, weil er seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist, oder kündigt er ihm die Freundschaft?
Schlimm für den Nachbarn auf der anderen Seite, der somit ungeschützt wäre, außer man hat ein Eckgrundstück! Da ist er wieder, der Aberglaube: den nennt man "Glückspilz"! Meine Nachbarn werden schon das Richtige tun, wenn Sie etwas auf unserem Grundstück entdecken, was Ihnen komisch vorkommt, auch ohne Schild!
Ich will ein solches Schild nicht haben, denn Schicksal ist nicht vorhersehbar und damit unausweichlich!
Thomas Böhm/ Wadenbeisser Neuhof
14.03.2016
Ausgerechnet Frau Wählack,
zu Zeiten im Unrechtsstaat DDR und damit, vermute ich mal, wohl auch überzeugte Anhängerin des Systems, will mir, als geborener Westbürger, das, von der ehemaligen DDR übernommene Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erklären. Geht`s noch?
Sie leben, bis zum heutigen Tage, wie ihre vielen Leserbriefe zu belegen scheinen, in ihrem Traum, die alte DDR wiederhaben zu wollen.
Ihre Idole sind die LINKEN, Nachfolger von Ehepaar Honecker, Mielke, Wolff, Krenz, Kessler und, und, und. Sie nehmen gern die Annehmlichkeiten des ehemaligen Westens, wie Renten und Pensionen, in Anspruch, kaufen gern den angebotenen Konsum, nutzen die freie Meinungsäußerung in vollen Zügen aus, auch wenn sie, meiner Meinung nach, mehrheitlich falsch ist, werden weder Sie noch ich, dafür heute nicht mehr nach Bautzen, Rummelsburg oder Schöneck verfrachtet.
Sie halten die jahrelangen, nach Stasi Methoden geführten Aktionen vom linken Lager, mit Wanke und Co., gegen Bürgermeisterin Schreiber und die Stadtverordnete Kniesigk und Markwardt von Plan B, mit bewiesenen Lügen, falschen Anschuldigungen und Stasimethoden anscheinend für legitim, haben diese Aktionen nie kritisiert, scheinen also, dem Ganzen, wohl positiv zugetan gewesen zu sein.
Wer so vom restlos gescheiterten Sozialismus verklärt ist, dem soll man seine Ideologie belassen. Es hat schon seine Richtigkeit, warum die Medien ,viele ihrer schriftlichen Ausführungen, als nicht druckfähig ansehen, sie sind, anscheinend, einfach nur lächerlich!
Aber schreiben Sie ruhig weiter, geistige Tätigkeiten, wenn sie auch noch so falsch sind, regen das Gehirn an und sind präventiv gegen Demens und Alzheimer.
Ihr Klientel, die Linken und Bürgerliste, die gern ihre "Leserbriefe" veröffentlichen, reden gern vom braunen Mob, erklären sich zum Hüter der Demokratie und denken damit , die Verbrechen ihrer eigenen Vorgänger, vom Tisch der Geschichte wischen zu können.
Diese Leute, in politischer Verantwortung, sollten sich erst einmal, öffentlich, für die Hunderten von Mauertoten, die politischen Gefangenen, die teilweise, auch in der Haft,durch Foltermethoden, zu Tode gekommen sind und die stasimäßig zerstörten Familien, alles im Namen der Vorgänger der LINKEN, der SED, entschuldigen, dann können wir über Lüge und Wahrheit sprechen!
Thomas Böhm „DER WADENBEISSER“
Mir wurde am 20.03.2016, von der Tochter von Frau Wählack, ein Einschreiben zugesandt, wo ich zu einer, von Ihr verfassten Gegendarstellung, zu verschiedenen Punkten des, von mit verfassten Kommentars, aufgefordert worden bin und zu einer Löschung des gesamten Artikel aufgefordert wurde.-
Ich habe den gesamten Artikel natürlich nicht gelöscht, habe aber die, von Frau Wunderlich angezeigten Passagen gelöscht, oder entschärft. Der verbleibende Rest dieses Artikel ist meine freie Meinungsäußerung und öffentlich,verlautete Vermutungen sind noch lange keine Verleumdungen. Hier die
Gegendarstellung im Wortlaut:
"Frau Helga Wählack war nie Mitglied oder Anhängerin der sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), jedoch Mitglied der evangelischen Kirche. Sie war auch nie in leitender Funktion im Altkreis Zossen tätig. Vielmehr war sie bis 1981 als Finanzbuchhalter bei Rat des Kreises Zossen angestellt. Aufgrund des politischen Drucks hat sie 1981 beim Rat des Kreises gekündigt und eine Arbeit bei der Versicherung und später bei der Volkssolidarität aufgenommen."
Liebe Frau Wählack und Tochter, Thomas Böhm war ebenfalls nie Mitglied oder Anhänger der sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) jedoch auch, seit Geburt an, Mitglied der evangelischen Kirche. Ich bin nie auf meiner Arbeitsstelle politisch unter Druck gesetzt worden, um in eine Partei eintreten zu müssen oder dann den den Arbeitsplatz zu wechseln! Was unterscheidet uns denn, Ihrer Meinung nach, nun als Christen?
Dieser Kommentar bezieht sich auf einen "Leserbrief" von Frau W.auf der HP "DIE LINKE" vom 14.03.2016
10.03.2016
Eltern erstatten Anzeige wegen
Ekel-Toiletten
Das Gesundheitsamt spricht von „diversen Mängeln“ – die Toiletten an der Preußler-Grund-und-Oberschule in Großbeeren (Teltow-Fläming) haben ein Ekel-Problem. Eltern hatten deswegen Anzeige erstattet. Einige Missstände konnten behoben werden. Aber es gibt Probleme, die nicht beseitigt werden können.Eltern haben die hygienischen Zustände an der Otfried-Preußler-Schule in Großbeeren bemängelt.

Reinigungskraft: „Besonders die Toiletten sind eine Zumutung“
„Auf den Jungentoiletten wird gegen die Wand und in die Heizung gepinkelt“, sagt eine Reinigungskraft, die anonym bleiben möchte. „Besonders die Toiletten sind eine Zumutung.“ Dort seien Toilettendeckel abgerissen worden, in den Spülbecken befänden sich bei Reinigungsantritt diverse Gegenstände. Schließlich sei die Heizung derart von dem Urin verrostet gewesen, dass sie ausgetauscht worden sei. Die Reinigungskraft sieht aber Verbesserungen im Umgang mit den Toiletten seit der Kontrolle durch das Gesundheitsamt. „Vielleicht halten die Lehrer jetzt die Kinder zu mehr Sauberkeit an.“ Aber nicht nur die Toiletten sind nach Schulschluss schmutzig. Überall befinden sich Sandklumpen, in annähernd jedem Klassenraum. „Das kommt von dem teilweise unbefestigten Schulhof“, sagt die Reinigungskraft. Die meiste Zeit benötige sie für die Säuberung der Böden.
Bürgermeister erhebt Vorwürfe gegen die Reinigungskräfte
Gerade auf diesen Aspekt habe die Gemeinde Großbeeren bei der Ausschreibung besonders geachtet, sagt Bürgermeister Carl Ahlgrimm (parteilos). Der Zeitdruck soll nicht zu hoch sein, 20 Stunden Reinigung am Tag stehen zur Verfügung. Die Reinigungsfirma bestreitet das Zeitmanagement mit drei Mitarbeitern. „Wir haben eine auskömmliche Reinigung für ein Schulgebäude beschlossen“, sagt der Bürgermeister. Das Problem bei Reinigungsfirmen sei systemimmanent, sagt er. „Erst ist die Leistung gut, und im Laufe der Zeit lässt sie dann nach.“ Die Gemeindeverwaltung überdenkt derzeit eine Vertragskündigung. Noch liege aber nicht der vollständige Bericht des Gesundheitsamtes vor.
„Wir stellen den maximalen Anspruch an unsere Arbeit“, teilen Holger Klische und Olaf Fuchs von der Firma Piepenbrock mit, die für die Reinigung des Gebäudes zuständig ist. Das Unternehmen operiert bundesweit und ist für seine Servicequalität zertifiziert worden. Nach Kenntnis des Unternehmens sind die Mängel abgestellt worden. In einer Stellungnahme heißt es weiter: „Es liegt eine hohe Frequentierung der sanitären Einrichtungen vor und vereinzelt ungebührendes Verhalten kann die Situation verschärfen.“
Von Krischan Orth
28.02.2016 <<< Kommentar zum Sonntag >>>
Vielleicht sollten einige der ehemaligen und aktiven linken Volksvertreter in der Zossener SVV mal über diesen Spruch von Gallelei nachdenken, besonders die, die in die angeblichen Korruptionsvorwürfe gegen die Bürgermeisterin und 2 Stadtverordnete von Plan B verstrickt gewesen sind. Besonders der Fraktionsvorsitzende, der ach so offenen, transparenten und vor allem ehrlichen Bürgerliste, sollte diese Erkenntnis verinnerlichen.
WB
22.01.2016 Zu guter Letzt:
Herr Wanke hat wohl den Begriff "Stasi" erst kürzlich zum ersten Male gehört. Er scheint sich sicher zu sein, dass dies eine Erfindung von Frau Schreiber und den Mitgliedern von Plan B ist. Ausgerechnet er, der Gutmensch in Reinkultur, wird nun derartigen Verdächtigungen ausgesetzt.
Bleibt zu klären, wie Frau Schreiber es geschafft hat, in der Wendezeit 1989/90, die Kennkarte "Peter Senst" und das leere Blatt in der Unterlagen Behörde, am richtigen Ort, zu plazieren.
WB
...... und wie ist dieser Leserbrief zu erklären?
Ein Leserbrief aus der MAZ Dahme-Kurier vom 17.01.2013
Schon merkwürdig, dieser Leserbrief aus 2013, wo Herr Wanke noch nicht einmal Stadtverordneter gewesen ist. Sicher wurde Frau Schochert von der Bürgermeisterin gebeten, diesen Artikel einzusenden, um schon, im Wissen was da an Auseinandersetzungen kommen wird, erste Diffamierungsaktionen gegen Wanke zu starten.
Was meinte Frau Schochert mit der Angst vor der Familie Wanke? Waren da etwa mehrere Familienmitglieder für die Stasi tätig gewesen, oder leidet Frau Schochert an Verfolgungswahn?
22.01.2016
Merkwürdige Rechtfertigung
Einen Tag nach der Veröffentlichung des Stasiberichtes über Jörg Wanke holt dieser nun zum "Gegenschlag" aus. Nachzulesen auf der HP von der Bürgerliste Zossen.
In seiner "Verteidigungs- und Verschwörungstheorie" stellt er ja selbst klar, dass er seit 2011 über diese Unterlagen bei der Unterlagen Behörde wußte!
Daraus ergibt sich nun mal die große Frage: Warum hat Herr Wanke nicht bereits 2011 die Öffentlichkeit informiert, dass es solche Vorgänge gibt, er aber völlig unschuldig sei? Er, der Verfechter von Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz hat genau das Gegenteil davon gemacht, was er vorgibt, darzustellen. Nein, er hat über 5 Jahre diese "Ungerechtigkeit" mit sich allein herumgetragen, mit der Hoffnung, es wird nicht rauskommen. Keine Ehrlichkeit, keine Transparenz keine Offenheit! Und jetzt sollen wir Ihm alle glauben, dass er die Wahrheit sagt? Ein bißchen viel verlangt! Der Gipfel dabei ist, sofort vom Thema abzulenken und die Bürgermeisterin für die Vorgänge verantwortlich zu machen und welch Unrecht Ihm nun dadurch zuteil wird!
Thomas Böhm WB
Merkwürdige Ausgaben der rot roten Landesregierung
16.01.2016
In der heutigen RBB Sendung "Brandenburg aktuell" wurde in den Nachrichten mitgeteilt, dass die Landesregierung an die Veranstalter von Gegendemonstrationen in Brandenburg gegen Rechts jeweils 1000 € Unkostenpauschale gezahlt hat, zwecks Herstellung von Plakaten und Bannern. So wird also mit dem Steuergeld der Einwohner umgegangen.
Wo bleibt da das Gleichheitsprinzip? Ich glaube nicht, dass Pegida oder AfD Zuwendungen dieser Art erhalten würde. Es wäre zu prüfen, ob diese Art von "Sponsorengeld" rechtlich überhaupt tragbar ist. Das Handeln zeigt aber auch, wie sehr die hohe Politik bemüht ist, diese Leute, selbst mit Steuermitteln, klein zu halten. Ob es nun gefällt oder nicht: die AfD ist in Deutschland noch nicht verboten und PEGIDA ist gerichtlich auch noch nicht verboten.
ES WAR EINMAL ---- IMMER ÖFTER……………
Es war für mich seit langem unklar, woher bei den Herrschaften von der Partei „DIE LINKE“ und „Bürgerliste“ die äußerst gut ausgeprägte Kunst des Märchenerzählens wohl herkommt.
Nach ausgiebiger Recherche bin ich, so glaube ich zumindest, zu einer Erklärung dieses Talentes gekommen. Es handelt sich nur um eine vage Vermutung, die aber schlüssig zu sein scheint.
Klicken Sie bitte den Link an und schauen Sie, liebe User, selbst:
http://www.maerchen-erzaehlen.info/
Das „Dreigestirn“, Frau Ariane Ulrich und die beiden größten „Pinoccio Fans“ , die Fraktionsvorsitzenden Carsten Preuss und Jörg Wanke müssen dort auf eine erfolgreiche Teilnahme an Fernstudium und wohl vielleicht auch besuchten Workshops zurückblicken können..
Es ist schön, mit zu erleben, wie erwachsene Menschen sich zu dieser Art von Komik und Unterhaltung bekennen und die Zuhörer, eins ums andere Mal, damit beglücken und einen fast tristen Tag, wie z.B. eine SVV, dann doch noch, durch ihre brillianten Redebeiträge, zu einem runden Abend gestalten. Dafür Dank an die Protagonisten!
05.12.2015
Kommentar zur Preisverleihung an Zossen als kinder- und familienfreundliche Stadt
Kann sich überhaupt jemand in dieser Stadt, die das politische Geschehen in Zossen über das Internet verfolgen, daran erinnern, dass derartige Preisverleihungen jemals auf den Seiten der LINKEN und der BÜRGERLISTE Zossen erwähnt wurden? Wie scheinheilig ist das denn, wenn ein Herr Preuß der Stadt gratuliert und dann sofort dieses ABER anführt? (auf der Facebookseite der LINKEN vor 12 Std) Nicht besser, in ihrer gespielten Freude, äußerte sich Frau Ulrich, die selbsternannte(Pseudo) Bildungsexpertin der Opposition. An keinem dieser Erfolge der Stadt waren die Linken und Bürgerliste im positiven beteiligt – im Gegenteil, alles wurde von diesen Damen und Herren so gut wie negiert. Sich darüber zu beschweren, dass die Landrätin nicht in einer Wünsdorfer Kita den Kindern Märchen vorlesen durfte, ist ein schlechter Treppenwitz. Es reicht, wenn die Landrätin den Erwachsenen Geschichten von Pinoccio erzählt, da müssen nicht auch noch die Kinder mit einbezogen werden. Viele sehen es als Provokation an, dass Frau Wehlan gerade in Zossen, der Stadt die sie am meisten hasst, als gute Märchentante auftreten will.
Es vergehen kaum Minuten, wenn es darum geht, Zossen in einem schlechten Licht dastehen zu lassen, schon stehen diese „Breaking news“ auf allen Seiten. Bestes Beispiel aus neuerer Zeit die Verhandlung gegen Frau Schreiber vor dem Landgericht Potsdam, wo es sich ein Herr Preuß nicht nehmen ließ, auf seiner Facebook Seite folgenden Beitrag zu posten:
Heute war der 2. Verhandlungstag am Landgericht Potsdam in der Strafsache Schreiber. Angeklagt ist Zossens Bürgermeisterin Michaela Schreiber. Ihr wird vorgeworfen, im November 2012 Inhalte aus einer laufenden Ermittlungsakte zu ihrem Korruptionsvorwürfen verbreitet zu haben. Mit einem Freispruch endete 2014 die Verhandlung vor dem Amtsgericht in Zossen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil des Amtsgerichtes Berufung eingelegt.
Er vergaß leider dazuzuschreiben, dass Frau Schreiber auch in diesem Verfahren freigesprochen wurde. Dazu war wohl keine Zeit mehr, hat er doch wohl damit zu tun, daran zu arbeiten, sich nicht zu den Ergebnissen der Stasiüberprüfungen der Stadtverordneten äußern zu müssen. PLAN B und CDU haben ja in einer Pressemitteilung erklärt, dass KEINE Stadtverordneten von Ihnen stasibelastet sind. Da nun 8 Wochen vergangen sind, seit der Kenntnisnahme im nichtöffentlichen Teil der letzten SVV, scheint es wohl so zu sein, dass vielleicht bei Herrn Preuß oder anderen unangenehme Ergebnisse zum Vorschein gekommen sind. Dies gilt natürlich auch für Herrn Wanke.
Selbst die graue Eminenz der LINKEN, Frau Wählack, meldet sich seit Wochen nicht mehr zu Wort, war die alte Dame doch stets, sehr zeitnah, darum bemüht, die Genossen, als Heilsbringer,(die machen alles richtig!) zu verherrlichen. Mal sehen, wer da am Ende Recht behält, was das Lügen angeht.
Der Wadenbeißer